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Risikolebensversicherung -
Sicherheit für Ihre Familie bzw. Partnerschaft für keine CHF 100.-
monatlich.....
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"Eine
Risikolebensversicherung ist unverzichtbar zum Schutze Ihrer Familie bzw. Partnerschaft" - in jeder Lebensphase und zur Sicherheit im Alter |
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Todesfallschutz - Schnell und mit
wenigen Angaben! |
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- Mit wenigen
Angaben erhalten Sie eine Offerte per E_Mail
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Ihre persönliche Offerte: |
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- z.B: Konkubinat - Mann Eintrittsalter 40
Jahre, Frau 37 Jahre, Laufzeit 23 Jahre, Austrittsalter 63 bzw. 60 Jahre,
Nichtraucher, Erwerbsstatus-unselbständig,
- Leistung infolge Krankheit oder Unfall:
CHF 250'000.- / Kapitalzahlung bei Tod einer Person oder bei
gleichzeitigem Tod beider Personen
- Jahresprämie pro
Jahr CHF 1'289.40 abzüglich Bonusprämie d.h. bei Abschluss bzw. im ersten
Jahr CHF 1'186.80 bzw. CHF 98.90 monatlich oder CHF 49.45 monatlich für
jeden Partner. Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit
oder Unfall ab 361. Tag.
- Spezielle Konditionen für Nichtraucher
denn Sie können als Nichtraucher
mit 60% Gewissheit von den weiter reduzierten Prämien profitieren.
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Sparpotenzial von über 4'000.- CHF nutzen, Vergleichstabelle
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Risikoversicherungen
Vergleich - wer ist top? |
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Schützen Sie Ihre Lebenspartner(in) mit kleinen Kosten
im Rahmen einer Todesfallrisikoversicherung auf ein oder zwei Leben, und
zwar in der freien Vorsorge - Säule 3b. Im
Falle eines Falles muss Ihr Lebenspartner(in) sonst evtl. dramatische Einschnitte im
gewohnten Lebensstandard hinnehmen. |
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Beispiel:
Mann, 41 Jahre, Nichtraucher, Laufzeit 20 J, Versicherungssumme CHF
300'000.- konstant; Anbieter minimale / max. Prämie: CHF 861.- / 1'313.- |
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Ihr Lebenspartner(in) hat bei Ihrem Tod
keinen gesetzlichen Erbanspruch. Auch ein Testament oder ein Erbvertrag sind
in der Regel nicht wasserdicht. Zu beachten sind auch die Erbschaftssteuern
im Konkubinat. Sie können je nach Kanton bis zu 50 Prozent des Erbes
betragen. Lassen Sie sich beraten! |
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Entsprechend dem zeitlichen Vorsorgeschutz empfiehlt sich eine
Risikoversicherung mit konstanter Todesfallsumme. |
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Ihre persönliche Offerte: |
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Was Sie sonst noch wissen sollten: Im
Testament können Sie Ihren Partner(in) als Alleinerben einsetzen. Das kann
allerdings Aerger geben, wenn dadurch Pflichtteile verletzt werden und die
Erben klagen.
- Ein Erbvertrag bietet zwar mehr
Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel kann ein Pflichterbe zugunsten des
Lebenspartner(in) auf seinen Anteil durch Unterschrift im Erbvertrag
verzichten. Eine spätere Aufhebung des Vertrages ist nur möglich, wenn
alle Vertragsparteien einverstanden sind.
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- Was Sie nicht machen sollten: Zum
Schutze Ihres Partners bzw. Partnerin eine Lebensversicherung in der
gebundenen Vorsorge - Säule 3a abschliessen. Grundsätzlich sieht der
Gesetzgeber als Begünstigte den Ehepartner an. Fehlt ein Ehepartner geht
das Kapital an die Nachkommen, z.B. Kinder aus erster Ehe. Es gibt noch
weitere Bestimmungen, die aber in Bezug auf Begünstigung des Partners(in)
eher wacklig sind.
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Deshalb steht
fest: "Eine Risikolebensversicherung für Ihren Partner(in) ist unverzichtbar". Sie wird
gezahlt, wenn der Versicherte stirbt. Als Todesfallsumme wird das Drei- bis
Fünffache des Jahreseinkommens empfohlen. |
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Ihre Vorteile auf einen Blick: |
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- Absicherung nahe
stehender Personen mit bescheidenem finanziellen Aufwand
- Absicherung finanzieller
Verpflichtungen
- Garantiertes Todesfallkapital
- Einschluss Erwerbsunfähigkeitsrente
und Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit möglich
- Begünstigungsprivileg
- Tiefere Prämien für Nichtraucher
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