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   Risikolebensversicherung - Sicherheit für Ihre Familie bzw. Partnerschaft für keine CHF 100.- monatlich.....   

 

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  • z.B: Konkubinat - Mann Eintrittsalter 40 Jahre, Frau 37 Jahre, Laufzeit 23 Jahre, Austrittsalter 63 bzw. 60 Jahre, Nichtraucher, Erwerbsstatus-unselbständig,
  • Leistung infolge Krankheit oder Unfall: CHF 250'000.- / Kapitalzahlung bei Tod einer Person oder bei gleichzeitigem Tod beider Personen
  • Jahresprämie pro Jahr CHF 1'289.40 abzüglich Bonusprämie d.h. bei Abschluss bzw. im ersten Jahr CHF 1'186.80 bzw. CHF 98.90 monatlich oder CHF 49.45  monatlich für jeden Partner. Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall ab 361. Tag.
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Risikoversicherungen Vergleich - wer ist top?

  Schützen Sie Ihre Lebenspartner(in) mit kleinen Kosten im Rahmen einer Todesfallrisikoversicherung auf ein oder zwei Leben, und zwar in der freien Vorsorge - Säule 3b. Im Falle eines Falles muss Ihr Lebenspartner(in) sonst evtl. dramatische Einschnitte im gewohnten Lebensstandard hinnehmen.    Beispiel: Mann, 41 Jahre, Nichtraucher, Laufzeit 20 J, Versicherungssumme CHF 300'000.- konstant; Anbieter minimale / max. Prämie: CHF 861.- / 1'313.-
  Ihr Lebenspartner(in) hat bei Ihrem Tod keinen gesetzlichen Erbanspruch. Auch ein Testament oder ein Erbvertrag sind in der Regel nicht wasserdicht. Zu beachten sind auch die Erbschaftssteuern im Konkubinat. Sie können je nach Kanton bis zu 50 Prozent des Erbes betragen. Lassen Sie sich beraten!    
  Entsprechend dem zeitlichen Vorsorgeschutz empfiehlt sich eine Risikoversicherung mit konstanter  Todesfallsumme.   Ihre persönliche Offerte:
 
 
 
  • Was Sie sonst noch wissen sollten: Im Testament können Sie Ihren Partner(in) als Alleinerben einsetzen. Das kann allerdings Aerger geben, wenn dadurch Pflichtteile verletzt werden und die Erben klagen.
  • Ein Erbvertrag bietet zwar mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel kann ein Pflichterbe zugunsten des Lebenspartner(in) auf seinen Anteil durch Unterschrift im Erbvertrag verzichten. Eine spätere Aufhebung des Vertrages ist nur möglich, wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind.
   
  • Was Sie nicht machen sollten: Zum Schutze Ihres Partners bzw. Partnerin eine Lebensversicherung in der gebundenen Vorsorge - Säule 3a abschliessen. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber als Begünstigte den Ehepartner an. Fehlt ein Ehepartner geht das Kapital an die Nachkommen, z.B. Kinder aus erster Ehe. Es gibt noch weitere Bestimmungen, die aber in Bezug auf Begünstigung des Partners(in) eher wacklig sind.
 
   
  Deshalb steht fest: "Eine Risikolebensversicherung für Ihren Partner(in) ist unverzichtbar". Sie wird gezahlt, wenn der Versicherte stirbt. Als Todesfallsumme wird das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens empfohlen.    
 
 
  Ihre Vorteile auf einen Blick:    
 
  • Absicherung nahe stehender Personen mit bescheidenem finanziellen Aufwand
  • Absicherung finanzieller Verpflichtungen 
  • Garantiertes Todesfallkapital
  • Einschluss Erwerbsunfähigkeitsrente und Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit möglich
  • Begünstigungsprivileg
  • Tiefere Prämien für Nichtraucher
   
 
 
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