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 Pensionierung - Innovative Renten - "rente-und-kapital" 

Beispiel einer dynamischen lebenslangen  Rente bei einer Frühpensionierung und speziell geeignet für Selbständigerwerbende

..  

 Rentenumwandlungssatz "rente-und-kapital" 7.2% bezogen auf Einmaleinlage mit steigender Tendenz und dank Steuerrevision nur zu 40% steuerbar, da privat finanziert

Mit zwei Komponenten "Rente" und "Kapital" besser leben, denn ein regelmässiges garantiertes Einkommen und Kapitalerhalt  gewährleistet die gewünschte Sicherheit im Alter 


  Einleitung
Georg geb. 29.07.1944 und Brigitte Muster geb. 01.12.1946. Dieses Beispiel zeigt, dass im Rahmen der persönlichen Altersvorsorge das neue Konzept "rente-und-kapital" im Resultat eine lebenslange Rente bietet, die einer konventionellen Rente überlegen ist. Die lebenslange Rente aufgeteilt in eine 1. Phase Rente ist anfangs leicht höher und später bedeutend höher als eine vergleichbare konventionelle Rente. Dabei wird erst noch ein grosser Teil des Anfangskapitals während der Laufzeit der 1. Phaserente als Kapitalerhalt und damit als zusätzliche Sicherheit fürs Alter beibehalten. Ferner kann die 2. Phaserente als Leibrente sehr flexibel gestaltet werden. Auch steigende Renten sind in der 2. Phase möglich. Im Beispiel soll die Witwenrente für Brigitte nach dem Tod von Georg  in hohem Alter etwa 70% der gemeinsamen Leibrente betragen. Dieser Prozentsatz kann individuell nach Wunsch angepasst werden. Versicherungs- und Bankdienstleistungen werden optimiert, um im Ruhestand einfach besser zu leben. 

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Georg Muster

Alter 65 Jahre

Brigitte Muster

Alter 64 Jahre

Anfangskapital

CHF 486'000. -

davon 1. Einmaleinlage

CHF 314'236-

Wachstumskapital

CHF 171'764. -

 

 
1. Phase:  Periode 2009 - 2020
  1.1 Regelmässiges weitgehend garantiertes Einkommen
Georg und Brigitte Muster beziehen zunächst gemeinsam eine Rente, die anfangs ca. 3% und nach Ablauf von 12 Jahren ca. 7% höher ist als eine konventionelle Leibrente. Der garantierte Rentenanteil ist mit über 99% wesentlich höher als eine konventionelle Leibrente und damit so sicher wie eine Pensionskassenrente. Beide legen grossen Wert auf Kapitalerhaltung während der nächsten 12 Jahre.
  • Finanzierung durch 1.Einmaleinlage: CHF 314'236.-
  • Versicherungsnehmer und versicherte Person: Georg Muster
  • Versicherungsbeginn im Jahre 2009
  • Erste Rente 01.01.2009, Laufzeit: 12 Jahre mit 13 Jahren Garantie.
  • Leistungen: jährliche Rente ab 01.01.2009, anfangs im Alter von 65 Jahren CHF 22'622.-, davon sind CHF 22'500.- garantiert d.h. 99% und mit steigendem Bonus entsprechend folgender Graphik. Nach Ablauf von 12 Jahren im Alter von 76 Jahren beträgt die Rente CHF 23'475.-, davon sind CHF 22'500.- garantiert, der steigende Bonus kompensiert einen Teil der Inflation in dieser Periode.

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  • die Rente ( garantierter Anteil plus Bonus) wird ausgezahlt von einer namhaften Schweizer Versicherungsgesellschaft u.a. z.B. der AXA Winterthur Leben; 
  • Rentensatz: 7,2% bezogen auf 1.Einmaleinlage CHF 314'236.-;
  • die Rente bietet zu Lebzeiten von Georg und Brigitte ein zeitlich begrenztes und stabiles Einkommen. Die Auszahlung erfolgt ratenweise jeweils zu Beginn der  gewünschten Zahlungsperiode. 
  • stirbt während dieser Periode von 13 Jahren Georg Muster, können der (die) Begünstigten z.B. seine Frau Brigitte oder Partnerin die Rente weiter beziehen oder sich ein noch vorhandenes Todeskapital auszahlen lassen, und die Versicherung erlischt. Nach Rentenbeginn entspricht das Todesfallkapital dem Rückkaufswert der Versicherung.
  • die Rente während der 1. Phase kann zurückgekauft werden. Der Rückkaufswert muss allerdings in den meisten Kantonen versteuert werden

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1.2 Kapitalerhalt
Eine Strategie und Ziel von "rente-und-kapital" ist es, das Anfangskapital während der Laufzeit der 1. Phaserente im Rahmen zu erhalten. Folgende Graphik zeigt den wahrscheinlichen Kapitalerhalt. Das angezeigte Kapital ist die Summe aus den Rückkaufswerten der Rente plus dem prognostizierten Wachstumskapital in jedem Zeitpunkt. Die effektive Endsumme kann je nach Risikobereitschaft und Entwicklung der Wertschriftenmärkte bzw. des Wachstumskapitals variieren. Während die Rückkaufswerte laufend abnehmen, steigt das Wachstumskapital langfristig an. Im Durchschnitt beträgt der Kapitalerhalt 80% vom Anfangskapital. Zur Erinnerung sei erwähnt, dass bei Pensionskassenrenten kein Kapitalerhalt besteht.

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 1.3 Wachstumskapital 

Das Anfangskapital von "rente-und-kapital" wird, wie schon erwähnt, in zwei Komponenten aufgeteilt, und zwar der 1.Einmaleinlage für die 1.Phaserente und dem Wachstumskapital. Das Wachstumskapital wird bankmässig investiert.

Anlagefonds sind ideale Instrumente, um ein Investment zu erleichtern, zu diversifizieren und zu steuern. Je nach Anlagestrategie und Risikobereitschaft wird ein Portfolio zusammengestellt. Weitere Informationen zu diesem Thema sind im Kapitel "rente-und-kapital" angegeben.

Wachstumskapital am Anfang

CHF 171'764.-

 

am Ende der Laufzeit

CHF 285'019.-

Angestrebte Durchschnittsrendite von 4.5% p.a. netto während 12 Jahren

Laufzeit in Jahren

12

 

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  In Anbetracht der volatilen Wertschriftenmärkte in den letzten Jahren sollte das Portfolio für eine Laufzeit von 12 Jahren ohne Rückzüge und in Funktion von Risikobereitschaft und Renditeerwartung konzipiert werden. Heutzutage bieten strukturierte Produkte und Anlagefonds mit Garantie und Kapitalschutz die nötigen Voraussetzungen, um das gesteckte Ziel mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erreichen 
 

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 Das angewachsene Kapital am Ende der Laufzeit der 1. Phaserente dient  zur Finanzierung der Leibrente in Form einer 2. Einmaleinlage.

2. Phase - Leibrente - Periode ab 2021 bis...

Die lebenslange Rente nach dem neuen Konzept "rente-und-kapital" basiert auf zwei Teilen, der 1. Phaserente und der 2.Phaserente. Inzwischen sind Georg und Brigitte Muster älter geworden, im Beispiel ist Georg 76 und Brigitte 74 Jahre alt. Beide sind noch gesundheitlich fit und freuen sich an Ihren Kindern und Enkelkindern. 

Sicherheit im Alter steht jetzt im Vordergrund und das angewachsene Kapital dient als Grundlage. Kapitalerhalt steht nicht mehr im Vordergrund. In Form einer Leibrente und nach einem flexiblen  Konzept möchten Sie die kommenden Jahre absichern. Im Todesfall von Georg nach Alter 76 soll Brigitte noch etwa 70% der gemeinsamen Rente erhalten. Sie überlegen sich, ob noch ein Todesfallkapital für die Kinder vorhanden sein sollte, falls Sie unerwartet beide in den nächsten 5 Jahren sterben. 

Die Leibrente nach neuem Konzept besteht aus zwei Teilen A und B. Der Teil A wird finanziert durch die 2. Einmaleinlage. Georg und Brigitte sind beide zu 100% versichert. Egal welcher Partner im hohen Alter zuerst sterben sollte, der andere Partner erhält weiterhin die volle Rente aus dem Teil A d.h. der 2. Einmaleinlage. Dieser Rentenanteil beträgt aus heutiger Sicht CHF 17'705.-, wovon CHF 15'520.- garantiert sind.

Solange beide leben, erhalten Sie eine leicht steigende Rente Teil A+B von anfangs jährlich CHF 23'521.-. 

Der Teil B der 2. Phasenrente wurde bereits früher zusammen mit der 1. Einmaleinlage für die 1. Phasenrente  abgeschlossen. Aus diesem Teil erhält Georg anfangs ab Alter 77 lebenslang eine Rente von CHF 5'816.- mit steigendem Bonus. 

Beide Renten Teil A und B ergeben aus heutiger Sicht als 2. Phasenrente anfangs  CHF 23'521.- p.a. Diese Rente ist wesentlich höher als eine  konventionelle Rente.

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Im Detail ist folgendes vorgesehen: 

  • Finanzierung Leibrente B durch 2. Einmaleinlage: CHF 285'019.-
  • Versicherte Personen: Georg und Brigitte Muster
  • die Leibrente wird ausgezahlt von einer namhaften Schweizer Versicherungsgesellschaft z.B. AXA Winterthur Leben, Helvetia o.ä.
  • Laufzeit: lebenslang, beginnend am ersten Tag des folgenden Jahres nach Vertragsabschluss auf zwei Leben Georg und Brigitte mit 100% Übergang im Todesfall einer versicherten Person
  • Leistungen: Leibrente Teil A aus heutiger Sicht für Georg ab Alter 77 und für Brigitte Muster ab Alter 74 Jahren lebenslang von anfangs CHF 17'705.-, davon sind CHF 15'520.- lebenslang garantiert mit konstantem Bonus, ohne Prämienrückgewähr. 
  • zusätzlich eine lebenslange Leibrente Teil B für Georg Muster ab Alter 77 von anfangs CHF 5'816.- davon sind CHF 4'800.- lebenslang garantiert und mit steigendem Bonus. Diese  Rente wurde bereits früher zusammen mit der 1. Einmaleinlage für die 1. Phasenrente abgeschlossen.
  • Gesamte Leistungen Leibrente Teil A und B: effektiv ab Alter 77 für Georg Muster und ab Alter 74 für Brigitte Muster stehen, solange beide leben, eine gesamte Leibrente von anfangs CHF 23'521.- zur Verfügung mit steigender Tendenz.
 Im Todesfall von Georg vor Alter 77  steht Brigitte als Kapital für eine Rente die unter "Kapitalerhalt" ausgewiesene Summe zur Verfügung. Würde Georg nach Alter 77 sterben, erhält Brigitte im Beispiel eine Hinterbliebenenrente (Witwenrente) von CHF 17'705.- entsprechend ca. 75% der gemeinsamen Rente. Dieser Prozentsatz ist flexibel und kann von Fall zu Fall angepasst werden. 

Die folgende Graphik zeigt die Einzelrenten von Georg und Brigitte Muster. 

Die Leibrente bietet ein regelmässiges, stabiles Einkommen, solange die versicherten Personen leben. Die Auszahlung erfolgt periodisch jeweils am Beginn der gewünschten Zahlungsperiode.

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  3. Konventionelle Leibrente:

Die konventionelle Leibrente im Vergleich zum neuen Konzept "rente-und-kapital"      hat eindeutig die schlechteren Leistungen, wie das Beispiel zeigt. In Anbetracht der Grösse der Einmaleinlage und zwecks Vergleichbarkeit wird im Beispiel eine Rente auf 2 Leben (Ehepaarrente) mit Rückgewähr angenommen.  Sterben beide Versicherten hat die Rentenversicherung während einer gewissen Periode noch einen Rückkaufswert. Eine Leistung, die eine Pensionskassenrente nicht hat.

  • Einmaleinlage: konventionelle Leibrente: CHF 486'000. -
  • Versicherungsnehmer: Georg Muster 
  • Versicherte Personen: Georg & Brigitte Muster
  • Laufzeit: im Jahre 2009 beginnend bis Lebensende beider Versicherten, wobei die Witwenrente 100% der gesamten Rente entspricht
  • Leistungen: jährliche Leibrente erstmals am 01.01.2009 von CHF 21'932.-  mit konstantem Bonus, davon sind CHF 18'139.- garantiert. 
  • Rentensatz: 4.5 % bezogen auf Einmaleinlage CHF 486'000.-. Dieser Rentensatz ist heutzutage typisch für privat finanzierte Renten.
 4.Vergleich "rente-und-kapital" und Pensionskassenrente:
Dieser Teil des Beispiels ist in Überarbeitung, da die Umwandlungssätze in der Berufsvorsorge (BVG) gegenwärtig zur Diskussion stehen und sicher von 7.2% auf 6.8% und tiefer gekürzt werden. Die Kapitalbezüge dürften zunehmen.
Bei einer Frühpensionierung im Alter 60+ sieht obige Rechnung ganz anders aus, und zwar zu Gunsten von "rente-und-kapital". Das Altersguthaben aus der Pensionskasse wird um einiges niedriger sein, ebenso der Umwandlungssatz. Die oben erwähnte PK_Rente basiert auf einem Umwandlungssatz von 6.8%. Wenn bei einer Frühpensionierung der Umwandlungssatz unter 6.5% fällt, sollte "rente-und-kapital" unter Berücksichtigung der vielen positiven Aspekte des Konzeptes ernsthaft geprüft werden, nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen. Im Gegensatz zu Pensionskassen-Renten, die zu 100% besteuert werden, ist der steuerliche Anteil einer privat finanzierten Rente nur 40% der Gesamtrente. Das Konzept "rente-und-kapital" lässt sich flexibel einsetzen und noch fehlende AHV-Renten überbrücken. Ebenso ist der Einbau von Kapitalleistungen aus der 3.Säule oder  Lebensversicherungen möglich. 

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  Eine lebenslange dynamische Rente aus "rente-und-kapital" kann häufig die besseren Leistungen erzielen.
   

>> Lassen Sie sich in jedem Fall von BJ CONSULTING beraten, verlangen Sie Ihr persönliches Angebot      

 

 5. Steuerliche Aspekte

Das Wachstumskapital wird je nach Anlegerprofil und Risikobereitschaft investiert. Da die Laufzeit 10..12 Jahre beträgt, ist die Zeit lang genug, um das Portfolio so zu konzipieren, dass Investmentziele und Steueroptimierung gut aufeinander abgestimmt sind.

5.1 Wohnsitz Schweiz - Kanton Zürich

Ab 01. Januar 2002 werden Pensionskassenrenten für Neupensionierte in der Schweiz bei der Einkommensteuer und Bundessteuer zu 100% versteuert, privat finanzierte Renten hingegen nur zu 40%.

Das neue Konzept "rente-und-kapital" besteht aus versicherungs- und bankmässigen Dienstleistungen und wird deshalb unterschiedlich besteuert im Vergleich zu einem Kapitalentnahmeplan, den hauptsächlich Banken und Finanzinstitute anbieten. Auf den ersten Blick erscheint eine Besteuerung von 40% der Rente für die Staats- und Gemeindesteuern als hoch im Vergleich zu einem Kapitalentnahmeplan, wo nur die Ertragskomponente als Einkommen versteuert werden muss. Bei näherer Betrachtung besteht kein grosser Unterschied, wenn überhaupt, und kann mit einer speziellen Anlagestrategie ebenfalls weitgehend eliminiert werden.

Im übrigen besteht der wesentliche Unterschied zwischen einem Entnahmeplan und dem Konzept "rente-und-kapital" darin, dass im ersten Fall der Anleger weitgehend das Investmentrisiko trägt, während bei "rente-und-kapital" dieses mehrheitlich bei der Versicherungsgesellschaft liegt.

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